Mal ganz unabhängig von mir und dem, was ich wann erhalten habe:methusalix hat geschrieben: ↑22. November 2017 10:42 (...) Nun behauptet Metusalix das er schon vorher im Januar 86 das Lexikon im Zuge vorangegangener Werbemaßnahmen geschenkt vom Verlag erhalten habe , was ich eben stark bezweifle !
Das würde eine Beeinträchtigung der Bibliothekteintrage zu dem Artikel "Asterix Lexikon 1986" (methusalix) hervorrufen Diese Änderung würde doch wohl eine Überprüfung erfordern . oder hab ich da Marcos Intensionen zu den Einträgen etwa falsch verstanden (...)
Im GONG war im Januar 1986 die Anzeige. Der GONG war nach der HörZu seinerzeit die auflagenstärkste TV-Zeitschrift. Die Asterix-Auflagen hatten längst die Millionen-Grenze überschritten. Und die Anzeige wurde bestimmt nicht nur im GONG, sondern auch noch in weiteren Zeitschriften geschaltet. Sie dürfte also einen großen Kreis erreicht und einen entsprechenden Rücklauf an Reaktionen in Form von Bestellungen generiert haben. Und Ehapa ist ein großer und einigermaßen seriöser Verlag. Der wird also auch das eingehalten haben, was er versprochen hat und entsprechend den Rücklauf an Bestellungen bedient haben*. Es KANN SEIN, dass bei Erscheinen der Anzeige(n) das Lexikon noch nicht gedruckt war und schnelle Besteller erstmal mit einem Schreiben vertröstet wurden, das Lexikon wäre noch nicht fertig, würde aber nach geliefert. In sofern KANN ES SEIN, dass das Lexikon noch nicht im JANUAR 1986 erschienen ist. Dann aber eben im Februar, März - spätestens im April MUSS es vorgelegen haben, denn da erschienen Auszüge in der Sprechblase von Hethke. WAHRSCHEINLICH ist es aber nach Bestelleingang verschickt worden und entsprechend im Januar erschienen. Definitiv aber nicht erst im Oktober 1986, wie im Bibliothekseintrag angegeben.
Soweit ist es mMn hinreichend durch die Existenz der GONG-Anzeige belegt, völlig unabhängig von mir, meinem Erhalt des Lexikons und davon, ob mir jemand etwas glaubt oder meine Aussagen bezweifelt.
Inwieweit das nun Marcos Aufnahme-Kriterien tangiert, weiß ich nicht. Gilt es erst als 'erschienen', als es auch frei verkäuflich erhältlich war, auch wenn es bereits vorher existiert und vertrieben wurde? - Wenn ja, kann ich dazu nichts beitragen und belegen, weil ich das Lexikon ja nicht 'frei' gekauft habe. - So oder so: Was auch immer ICH damals getan hab und welche Belege ich dafür noch wiederfinde oder auch nicht: Es ÄNDERT ÜBERHAUPT NICHTS an den bekannten Fakten - und insofern ist ein Beleg MEINER Bestellung von damals dann auch entbehrlich, weil irrelevant.
*Bekannt ist, dass das Lexikon in Umlauf gekommen ist, dass es existiert, dass es Leute gibt, die es besitzen. Nicht bekannt ist, dass ein Sammler je davon berichtet hätte, das Lexikon bestellt aber nicht erhalten zu haben.
PS: PN beantwortet...
PS II: Auch wenn es für Mitlesende vielleicht einen anderen Eindruck erweckt: Ich bin hier mit niemandem böse und poste das hier alles ziemlich entspannt und relativ leidenschaftslos. Von meiner Seite aus also 'no offense' und auch kein Problem. - Nur manchmal etwas mühsam, wenn man sich viel Mühe gibt, sich verständlich auszudrücken und an der Reaktion dann feststellen muss, dass man doch nicht oder falsch verstanden wurde...
PS III: In einem bin ich mit Peter einig: Is unübersichtlich: Hab ich gestern Nacht wieder daran gemerkt, dass ich mich hier im Thread darüber beklagt hab, von dem anderen Thread nichts gewusst zu haben, um DANACH festzustellen, dass ich in dem anderen Thread sogar GEPOSTET hatte... - Ob aber komplett abschliessen die ideale Lösung ist, vermag ich nicht zu beurteilen. - Nachteil wäre in dem Fall, dass man dann aus den geschlossenen Threads auch nicht mehr zitieren kann, was ich eher ungünstig fände...