Hallo,
in regelmäßigen Abständen mache ich mir Gedanken, ob ich bestimmte Artikel in die Comedix-Bibliothek aufnehme oder nicht. Ein Kriterium ist, ob das Produkt im deutschsprachigen Raum angeboten wurde. Hierbei ist es nicht mein Maßstab, ob es käuflich zu erwerben war, schließlich kann man heutzutage per Internet weltweit einkaufen, sondern ob das Produkt tatsächlich auf dem heimischen Markt angeboten und verkauft wurde.
Meine Frage ist: Kann ich davon ausgehen, dass wenn auf einer Verpackung unter den mehrsprachigen Texten auch deutscher Text ist, dass dieses Produkt dann auch für den deutschsprachigen Markt vorgesehen war? In einem speziellen Fall ist ein Hinweistext auf Französisch, Deutsch, Englisch, Italienisch und Niederländisch. Die Namen der Figuren auf der Verpackung sind in französischer Sprache geschrieben. Reicht dieser Text als Hinweis aus?
Gruß, Marco
Asterix-Produkte für den deutschen Markt
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Re: Asterix-Produkte für den deutschen Markt
Hallo,
In der Sache ist es bei nicht mehr erhältlichen Artikeln zumeist schwer zu sagen bzw. zu ermitteln, ob sie auch im deutschsprachigen Raum auf dem Markt waren. Wie Du da verfährst, liegt also in Deinem freien Ermessen. Ich würde hier nur für einen einheitliche Linie plädieren: Entweder solche auch-deutschen Angaben genügen für eine Aufnahme bei allen Artikeln oder sie genügen nicht und es ist ein deutlicherer Hinweis erforderlich. Ich könnte mich hier durchaus auch mit der letzteren Alternative anfreunden, denn ich bin tatsächlich nicht (mehr) davon überzeugt, daß alle Artikel, die auch deutschen Beschreibungstext enthalten auch im deutschsprachigen Raum tatsächlich angeboten wurden. Auf der anderen Seite können zusätzliche Seiten natrlich für einen Sammler-Überblick selten schaden. - Dann stellt sich aber eben auch wieder die Frage nach der Abgrenzung. Auf den Pocket Drinks, die hier vr einiger Zeit im Forum vorgestellt wurden, war z.B. die Zutaten-Liste in allen möglichen Sprachen, also auch auf Deutsch aufgelistet. Müßte das dann auch schon reichen?
Gruß
Erik
tja, das ist wohl immer eine schwierige Sache. Zu diesem konkreten Fall kann ich nichts beitragen, da ich das Set nicht habe und auch nicht weiß, wo es vermarktet wurde. Aber jedenfalls hatten Dir auch-deutschsprachige Aufschriften bei meinen Vorschlägen hinsichtlich des "Malen nach Zahlen" von Jeux Nathan und des Silbergravur-Sets von Lefranc & Bourgeois seinerzeit (meine Mail vom 20.2.2005) für eine Aufnahme nicht ausgereicht.Comedix hat geschrieben:Meine Frage ist: Kann ich davon ausgehen, dass wenn auf einer Verpackung unter den mehrsprachigen Texten auch deutscher Text ist, dass dieses Produkt dann auch für den deutschsprachigen Markt vorgesehen war? In einem speziellen Fall ist ein Hinweistext auf Französisch, Deutsch, Englisch, Italienisch und Niederländisch. Die Namen der Figuren auf der Verpackung sind in französischer Sprache geschrieben. Reicht dieser Text als Hinweis aus?
In der Sache ist es bei nicht mehr erhältlichen Artikeln zumeist schwer zu sagen bzw. zu ermitteln, ob sie auch im deutschsprachigen Raum auf dem Markt waren. Wie Du da verfährst, liegt also in Deinem freien Ermessen. Ich würde hier nur für einen einheitliche Linie plädieren: Entweder solche auch-deutschen Angaben genügen für eine Aufnahme bei allen Artikeln oder sie genügen nicht und es ist ein deutlicherer Hinweis erforderlich. Ich könnte mich hier durchaus auch mit der letzteren Alternative anfreunden, denn ich bin tatsächlich nicht (mehr) davon überzeugt, daß alle Artikel, die auch deutschen Beschreibungstext enthalten auch im deutschsprachigen Raum tatsächlich angeboten wurden. Auf der anderen Seite können zusätzliche Seiten natrlich für einen Sammler-Überblick selten schaden. - Dann stellt sich aber eben auch wieder die Frage nach der Abgrenzung. Auf den Pocket Drinks, die hier vr einiger Zeit im Forum vorgestellt wurden, war z.B. die Zutaten-Liste in allen möglichen Sprachen, also auch auf Deutsch aufgelistet. Müßte das dann auch schon reichen?
Gruß
Erik
"Alle sollt ihr noch sehen, daß ich habe recht!" (Erik der Blonde, Die große Überfahrt, S. 5)