Betreten verboten! Aber was wenn doch?

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Kikix
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Betreten verboten! Aber was wenn doch?

Beitrag: # 69611Beitrag Kikix »

Wie wir ja sicherlich alle wissen, ist das Betreten den Karnutenwaldes für nicht Druiden verboten!
(Zumindest, wenn ich mich recht erinnere, während des dort alljährlich stattfindenden Druidentreffens.)
AAAAAAABER! Was passiert mit jemandem, der den Wald eben doch während dieser Zeit betritt (und nachweislich kein Druide ist)???

Vielleicht muss als Strafe ein Trank getrunken werden, der den Schuldigen Blau färbt, oder ihn für eine Woche Rückwärts sprechen lässt?

Welche Trafen fallen Euch so ein, oder wären Eurer Meinung nach Möglich? Würde mich brennend interessieren!
:majestix: Wer kämpft kann verlieren. :majestix:
:majestix: Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
:majestix:
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WeissNix
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Re: Betreten verboten! Aber was wenn doch?

Beitrag: # 69612Beitrag WeissNix »

Kikix hat geschrieben: 30. März 2022 19:48 Welche Trafen fallen Euch so ein, oder wären Eurer Meinung nach Möglich? Würde mich brennend interessieren!
Es fällt einem augenblicklich ein grosses "S" von einem Baum auf den Kopf, so dass man denkt, der Himmel sei einem auf den Kopf gefallen... :-D
Hören Sie mal, würde es Ihnen was ausmachen, wenn ich jetzt einfach aufgebe und verrückt werde? (Arthur Dent in "Per Anhalter durch die Galaxis" von D. Adams)
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Erik
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Re: Betreten verboten! Aber was wenn doch?

Beitrag: # 69624Beitrag Erik »

Hallo,
Kikix hat geschrieben: 30. März 2022 19:48Vielleicht muss als Strafe ein Trank getrunken werden, der den Schuldigen Blau färbt, oder ihn für eine Woche Rückwärts sprechen lässt?
im Gegenteil. Ich würde eher erwarten, dass man - jedenfalls als Gallier - Gefahr läuft, von den Wohltaten der druidischen Heil- und Zaubertrankeskunst ausgeschlossen zu werden, wenn man ihre traditionellen Ge- und Verbote missachtet. Zudem würde ich erwarten, dass die Götter über ein solches Vorgehen erzürnt wären, da die Druiden ja auch priesterliche Funktionen wahrnehmen. Dass Druiden bewusst schädliche Tränke als Strafe einsetzen, würde ich nicht erwarten; sie könnten einen solchen je nach Konstitution der Regelbrecher auch kaum ohne fremde Hilfe zwangsweise verabreichen.

Gruß
Erik
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WeissNix
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Re: Betreten verboten! Aber was wenn doch?

Beitrag: # 69625Beitrag WeissNix »

Erik hat geschrieben: 31. März 2022 13:07 Dass Druiden bewusst schädliche Tränke als Strafe einsetzen, würde ich nicht erwarten; sie könnten einen solchen je nach Konstitution der Regelbrecher auch kaum ohne fremde Hilfe zwangsweise verabreichen.
Mit selbst einem gewissen Trank intus wohl doch... :-D
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Iwan
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Re: Betreten verboten! Aber was wenn doch?

Beitrag: # 69630Beitrag Iwan »

Oder der Betroffene spielt die Hauptrolle beim nächsten Opferfest
Gott sagte zum Stein: "Und du wirst Feuerwehrmann!" Der Stein sagte: "Nein, dazu bin ich nicht hart genug."
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WeissNix
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Re: Betreten verboten! Aber was wenn doch?

Beitrag: # 69631Beitrag WeissNix »

Oder muss im comedix-Forum die nächste Quizfrage stellen... :-D
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Hedonix
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Re: Betreten verboten! Aber was wenn doch?

Beitrag: # 69633Beitrag Hedonix »

Ich erinnere mich, dass Eindringlinge mal mit wilden Tieren Probleme bekamen (Bären und so). Aber als z.B. die Goten Miraculix entführten, gab es für sie keine unmittelbaren Probleme (also schon, wegen der Entführung, aber das Eindringen in den Wald führte zu keinen Konsequenzen, weil es gar nicht bemerkt worden war).

Also gesetzt den Fall, dass die Eindringlinge Gallier sind (keine Römer oder Goten, die würden einfach vermöbelt), und weiter, dass diese Gallier auch gefasst werden (wo kein Kläger, da kein Richter), dann denke ich, dass das Strafmaß wohl in Richtung Verbannung aus der gallischen Gemeinschaft gehen könnte, wie bei "Asterix u.d. Kupferkessel". Ob auf Zeit oder auf Dauer, ist eine andere Frage. Hängt vielleicht von der Schwere des Verstoßes ab.
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Michael_S.
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Re: Betreten verboten! Aber was wenn doch?

Beitrag: # 69637Beitrag Michael_S. »

Erik hat geschrieben: 31. März 2022 13:07 sie könnten einen solchen je nach Konstitution der Regelbrecher auch kaum ohne fremde Hilfe zwangsweise verabreichen.
Dazu besteht meines Erachtens auch gar keine Notwendigkeit. Da es möglich ist, Eicheln zu schnellerem Wachstum zu verhelfen und Kessel in Pulver zu verwandeln, beschränkt sich die Zauberkunst von Druiden offensichtlich nicht auf konsumierbare Tränke, die über den Mund aufgenommen werden müssen. Mittel zur "äußeren Anwendung" in Form von Wurfgeschossen oder zur Injektion mittels Pfeilspitze halte ich daher nicht für abwegig.

Ob sie dann als Strafe eingesetzt werden, ist freilich eine völlig andere Frage. Ich wäre aber nicht überrascht, wenn ein Eindringling als erste Maßnahme beispielsweise durch einen (wie auch immer ausgelösten) Versteinerungszauber (wenn der wohlbekannte Zaubertrank eben jenen Effekt bei einer Überdosis hat, lässt er sich vielleicht auch absichtlich herbeiführen) an der Fortsetzung seines Treibens gehindert wird, bevor dann Maßnahmen zur Beseitigung und Bestrafung des Eindringlings eingeleitet werden. Das erscheint mir auch insofern sinnvoll, als damit für das Festhalten der Täter nur eine sehr kleine Zahl von "Waldwächtern" notwendig ist, während so eine schwere Tat wie das widerrechtliche Betreten des Waldes wohl eher eine Verhandlung vor einem größeren Rat zur Festlegung des Strafmaßes erfordert.
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