Der Rechtgrundsatz "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten" findet sich im ersten Bild auf Seite 33 des Albums "Die Lorbeeren des Cäsar" als Inschrift im Gefängnis von Cäsars Palast, in das Asterix und Obelix geworfen werden, weil sie es nicht nur angeblich auf Cäsars Kopf abgesehen hätten.

Dieser Grundsatz steht als Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Das in dem Satz angesprochene Prinzip war schon Bestandteil der auf Aristoteles zurückgehenden griechischen Rechtsauffassung und prägte das Römische Recht, die prägnante, sprichwörtlich gewordene Formulierung fand aber erst der Mailänder Rechtsgelehrte Egidio Bossi (1487-1546) und verwandte sie in seinen Traktaten. Im deutschen Rechtsraum ist die heute gebräuchliche Wendung erst 1631 bei Friedrich Spee von Langenfeld belegt.

Der Grundsatz ist im deutschen Recht gesetzlich nicht normiert, wird aber abgeleitet aus Art. 103 II Grundgesetz, Art. 6 II EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) sowie aus § 261 Strafprozessordnung. Der Grundsatz hat Verfassungsrang.